Pläne für Windräder bestehen weiter – Unklare Gesetzeslage

Quelle: https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/winterberg/plaene-windraeder-bestehen-weiter-unklare-gesetzeslage-13510752.html?fbclid=IwAR32o438zcwdoYBgQUl8cYrHLgfVHVKspMHUJzH-cVGcxVHuja1bRkIRT0g

Hesborn/Liesen/Züschen – Für mehr Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung wollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im November mit seinem Gesetzesvorschlag zur Abstandsregelung von Windrädern zu Wohnbebauung sorgen. Doch dieses Vorhaben liegt seitdem aufgrund von zu viel Diskussionsbedarf in der Großen Koalition auf Eis.

Altmaier hatte vorgesehen, dass zukünftig Windräder mindestens 1000 Meter von der nächsten Siedlung entfernt sein müssen. Diese Regel sollte schon dann greifen, wenn mindestens fünf Wohnhäuser zusammenstehen. Davon betroffen wäre auch der von der Firma Juwi geplante Windpark Hallenberg-Hesborn gewesen, denn das Wohngebiet Brembach in Züschen gilt als Siedlung und wäre nur 740 Meter vom nächstgelegenen Windrad entfernt. „Wir hätten uns sehr über dieses Gesetz gefreut“, erklärt der Vorsitzende des Vereins für Umwelt- und Naturschutz im Nuhnetal, Achim Lücke. „Dann wären die Pläne für den Windpark vor unserer Haustür zunichte gemacht worden und unsere schöne Landschaft und der Lebensraum der Tiere, die Gesundheit der Anwohner wären nicht gefährdet.“ 

Der Landesentwicklungsplan in NRW sieht schon seit dem vergangenen Jahr einen Abstand von 1500 Meter zur Wohnbebauung vor. Auch auf der „anderen Seite“ ist man nicht glücklich über die schwammige Gesetzeslage. „Gemeinden, die den formulierten Grundsatz zu stark gewichten oder gar als verbindliches Ziel interpretieren, laufen im schlimmsten Fall Gefahr, eine Fehlplanung vorzunehmen. Letztlich bleiben die Kommunen bei einer räumlichen Steuerung des Windenergieausbaus im Gemeindegebiet an die Vorgaben des Baugesetzbuches gebunden, der Windenergie substantiell Raum zu verschaffen“, interpretiert Felix Wächter, Pressesprecher von Juwi, den Zusatz zum Landesentwicklungsplan. 

Gutachten werden noch vervollständigt 

Die Firma hält trotz unsicherer Gesetzeslage an ihren Plänen fest. „Erste artenschutzrechtliche Untersuchungen wurden mit Beginn des Jahres 2017 und gemäß den gültigen Leitfäden und Vorgaben durchgeführt. Sie werden durch weitere Fachgutachten – wie beispielsweise naturschutzfachliche Untersuchungen oder Schall-/Schattenbewertungen – ergänzt. Noch in diesem Jahr sollen die Antragsunterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden“, so Wächter. Ist alles vollständig, folgt das Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Das heißt, alle Antragsunterlagen werden für die Dauer von vier Wochen öffentlich einsehbar sein. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit eventuelle Einwände schriftlich vorzubringen. Nach Ende der Vier-Wochen-Frist werden diese, sofern sie ausreichend begründet sind, in einem öffentlichen Erörterungstermin diskutiert. Die Termine zur Offenlage, wie auch zur Erörterung, werden von der Genehmigungsbehörde festgesetzt. 

Neuer Projektleiter ist Jan Kronenwerth 

Eine weitere Nachricht hatte Felix Wächter noch. Der bisherige Projektleiter Martin Vollnhals hat die Juwi AG verlassen. Sein Nachfolger für das Projekt zwischen Züschen, Liesen und Hesborn ist Jan Kronenwerth. „Wir möchten unsere Mitglieder über den aktuellen Stand der Dinge informieren und haben im Rahmen der Mitgliederversammlung mehrere Referenten mit informativen und spannenden Themen eingeladen“, so Achim Lücke. Die Versammlung findet am Freitag, 20. März, in der Schützenhalle in Züschen statt. Eine Einladung folgt noch. Darüber hinaus möchte sich die Bürgerinitiative in diesem Jahr mit Themen rund um den Natur- und Umweltschutz beschäftigen. Auch hier verspricht Achim Lücke in Kürze weitere Informationen.

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